Rechtsanwalt Andreas Schuck

Rechtsgebiete

  • Ehe- und Familienrecht

Ich vertrete seit Anbeginn meiner Kanzleitätigkeit zahlreiche Mandanten auf den diversen Gebieten des Ehe- und Familienrechts, also Scheidungen, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsregelungen,  Zugewinn, Hausrat, Zuweisung der Ehewohnung bzw. Grundstücke etc.

  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Auf dem Gebiet des Mietrechts berate ich sowohl zum Wohnungsmietrecht als auch zum  Gewerberaummietrecht und zwar von der Vertragsanbahnung (Abschluss des Mietvertrages) über die Vertragsdurchführung (Mietzinsanpassung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten etc.) bis hin zur Vertragsbeendigung (Kündigung des Mietverhältnisses, Räumung).

  • Erbrecht

Beratung von  Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer über Ihre Rechte und über die Chancen, ohne langwierige Prozesse die Erbschaft abzuwickeln und Ansprüche geltend zu machen. Ich helfe Ihnen bei der Auslegung von Testamenten oder wenn Sie selbst eines aufsetzen möchten. Den eine falsche  Formulierung kann später zu völlig anderen Ergebnissen führen, als denen, die man anstrebte.

  • Verkehrs- und Unfallrecht

Alltäglich kommt es zu brenzligen Situationen im Straßenverkehr, die nicht selten zu Unfällen führen. Die dabei entstehenden körperlichen und materiellen Schäden sind mitunter beträchtlich. Wir helfen bei der Durchsetzung und/oder der Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen gegenüber dem Schädiger und Versicherungen. Ebenso übernehme ich die Vertretung, wenn Sie in eine sogenannte Radarfalle gekommen sind oder Ihnen ein sonstiges Verkehrsvergehen zur Last gelegt wird.

  • Vertragsrecht

Bei der Gestaltung von Verträgen gehen Sie und ich davon aus, dass zwischen den Parteien ein hinreichendes Vertrauen besteht, um zum beiderseitigen Nutzen einen Vertrag abzuschließen. Rechtliche Risiken  entstehen auch, wenn sich später unterschiedliche Auffassungen bilden, etwa weil unerkannt Formulierungen  missverständlich sind oder Nachfolger mit anderen Interessen in das Vertragsverhältnis eintreten könnnen und dieses interpretieren, weil dafür Spielräume sind.

  • Wirtschaftsrecht und Forderungsinkasso

Ihr Kunde zahlt nicht, ...!!!  Am besten zum Anwaltsinkasso! Verschenken Sie keine wertvolle Zeit. Die Erfahrung  zeigt, dass Gläubiger die zunächst lange selbst mahnen und den "Schritt zum Anwalt" scheuen, am Ende eher leer ausgehen.

Sie schicken uns nur die Rechnung und gegebenfalls die letzte Mahnung per Telefax, Post oder auch E-mail. Mehr ist nicht zu tun!